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Gerichte haben jetzt, zuletzt bei der STADA, mehrfach auf den Börsenkurs als "marktwertorientierte Bewertungsmethode" abgestellt bei Spruchverfahren. Damit wäre ja das Thema Nachbesserungsrechte bzw. Nachbesserungsansprüche nach meinem Verständnis tot, denn es geht ja gerade darum, dass der reale Wert einer Aktie ermittelt wird zum Vergleich mit dem Abfindungspreis. Und der Börsenkurs und der reale Wert können erheblich voneinander abweichen.

Wie seht ihr das? Sind Nachbesserungsspekulationen jetzt tot?
 
aus der Diskussion: ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?
Autor (Datum des Eintrages): sirmike  (10.09.19 20:00:52)
Beitrag: 4,852 von 5,559 (ID:61453604)
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