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[posting]61453604[/posting]Das alleinige Abstellen auf den Börsenkurs ist derzeit (noch) auf Frankfurt und Stuttgart beschränkt und auch noch nicht von den Oberlandesgerichten akzeptiert (STADA und WCM gehen zum OLG). Setzt sich diese Auffassung durch, muss man den Ertragswert (zumindest bei börsennotierten Industrieunternehmen) in der Tat nicht mehr groß ermitteln. Für Wirtschaftsprüfer bliebe dann wenig Arbeit übrig.

Verfassungsrechtlich dürfte dieser Ansatz allerdings sehr problematisch sein. Auch werden das LG München I und das LG Berlin sicherlich nicht zukünftig ausschließlich auf den durchschnittlichen Börsenkurs abstellen.
 
aus der Diskussion: ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?
Autor (Datum des Eintrages): arendts  (10.09.19 23:38:09)
Beitrag: 4,853 von 5,556 (ID:61455098)
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