Fenster schließen  |  Fenster drucken

Die folgende Ad-hoc liest sich nicht spektaktulär, aber sie ist der Lotterieschein für die grösste Steuerwette am deutschen Kurszettel im Verhältnis Market-Cap zum potenziellen inneren Wert der Gesellschaft.
Still und heimlich ist der Kurs von 3 Cents auf 40 Cents gestiegen und das zeigt einen immer noch deutlichen Abschlag zum möglichen inneren Wert. Es kann eine Wette auf "all or nothing" sein. Aufgrund der mangelnden Liquidität in der Aktie, gibt es nur sehr dünne Umsätze und die Stücke sind momentan mehr als begehrt.




DGAP-Ad-hoc: cash.life AG / Schlagwort(e): Sonstiges Klage der cash.life AG gegen Finanzamt München stattgegeben 12.09.2019
/ 21:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
Klage der cash.life AG gegen Finanzamt München stattgegeben Berlin, 12. September 2019: Am 5. September 2019 fand vor dem Bundesfinanzhof die mündliche Verhandlung im Verfahren der cash.life AG gegen das Finanzamt München wegen des gegen die Gesellschaft erlassenen Umsatzsteuerbescheids für das Jahr 2007 statt. Laut telefonischer Auskunft der Geschäftsstelle des Bundesfinanzhofs vom 12. September 2019 hat der BFH auf die Revision der cash.life AG das erstinstanzliche Urteil des Finanzgerichts München aufgehoben und die Umsatzsteuer für 2007 in der von der cash.life AG beantragten Höhe festgesetzt. Der Zugang des schriftlichen Urteils wird innerhalb der nächsten Wochen erwartet. Die Auflösung der gebildeten Rückstellung in Folge des Obsiegens in dem oben beschriebenen Umsatzsteuerverfahren würde zu einem einmaligen Ertrag führen, wobei die genauen Auswirkungen und deren ertragsteuerlichen Konsequenzen noch offen sind. Die Gesellschaft versucht, die ertragsteuerlichen Folgen mit der Finanzverwaltung abzustimmen. Nach der bisherigen Einschätzung würde eine Besteuerung des Ertrags aus der Auflösung der Rückstellung zu einer Insolvenz der Gesellschaft führen.
Der Vorstand Kontakt: cash.life AG Alex Brinkmann
Alte Jakobstraße 85/86
10179 Berlin
Tel.: +49 30 9203333-18
Fax: +49 30 9203333-58
---------------------------------------------------------------------------
12.09.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Unternehmen:
cash.life AG
Alte Jakobstraße 85/86
10179 Berlin Deutschland
Telefon: +49 (0)89 286-953-215
Fax: +49 (0)89 286-953-219
E-Mail: ir@cashlife.de Internet: www.cashlife.de
ISIN: DE0005009104 WKN: 500910
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Hannover (Mittelstandsbörse Deutschland) EQS News ID: 872995 Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
872995 12.09.2019 CET/CEST

DGAP-Adhoc: Klage der cash.life AG gegen Finanzamt München stattgegeben (deutsch) | wallstreet-online.de - Vollständiger Artikel unter:
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/11738966-dgap-adh…
 
aus der Diskussion: Cash.Life und die grosse Steuerwette
Autor (Datum des Eintrages): mondstein81  (19.09.19 09:53:24)
Beitrag: 1 von 54 (ID:61518431)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE