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Neuer Grenzwert für Fahrverbote
Außerdem führte die Große Koalition mit der 13. Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschG) einen Grenzwert für Fahrverbote ein: So sollen alle Fahrzeuge, die im tatsächlichen Betrieb weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen, von Fahrverboten ausgenommen sein.

https://www.finanztip.de/blog/faq-diesel-abgasskandal-und-fa…
 
aus der Diskussion: Baumot nach Kapitalherabsetzung
Autor (Datum des Eintrages): juergen45la  (21.09.19 10:27:30)
Beitrag: 7,783 von 13,065 (ID:61536695)
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