[posting]61634898[/posting] Zitat von Ines43: Wenn vorher nur 59% aller Schulden der SEAG mit Assets besichert waren und nun 96 %, dann muss man dafür keine Wertsteigerungen der Assets vermuten. Warum nur stimmen die Gläubiger "dem" zu? Ganz einfach: Tun sie gar nicht. "Das", was du als Prämisse für deine Frage formuliert hast, entspricht einfach noch nicht der Sachlage, weil du bisher nicht verstanden hast, was die 59% und die 96% bedeuten. Diese beiden Prozentzahlen drücken eben nicht aus, wieviele Forderungen besichert waren bzw. sind. Stattdessen gilt: 1. Vor dem CVA waren 0% der Forderungen der SEAG-Gläubiger besichert. Nach dem CVA sind nun 100% der CVA-Forderungen der SEAG-Gläubiger besichert. 2. Die zur Besicherung verwendeten Assets der SEAG decken lediglich 59% der CVA-Forderungen der SEAG-Gläubiger ab. 3. Von den CVA-Forderungen der SEAG-Gläubiger werden 96% noch einmal unabhängig von jeder Besicherung durch die SIHNV garantiert. |
|
aus der Diskussion: | Steinhoff International |
Autor (Datum des Eintrages): | MGQ (07.10.19 07:18:58) |
Beitrag: | 53,848 von 84,618 (ID:61635078) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |