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Erst mal muss die Firma ein Bußgeld zahlen.


DGAP-Ad-hoc: Intertainment AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Intertainment AG: BaFin erlässt Bußgeldbescheid gegen Intertainment

2019-10-07 / 19:22 CET/CEST
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München, 7. Oktober 2019 - Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Intertainment AG telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie einen Bußgeldbescheid in Höhe von 150.000 Euro gegen Intertainment verhängen wird. Grund dafür seien die nicht fristgerecht veröffentlichten Hinweisbekanntmachungen für den
Jahresabschluss 2015 und den Halbjahresabschluss 2016 sowie der verspätet veröffentlichte Halbjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016.

Die Intertainment AG hatte sich im Jahr 2016 nicht in der Lage gesehen, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 fristgerecht aufzustellen und zu veröffentlichen. Grund dafür waren fehlende und zurückgehaltene Unterlagen, die Intertainment nach dem Ende Februar 2016 erfolgten kurzfristigen Ausscheiden des langjährigen Alleinvorstands, Dr. Oliver Maaß, aus dem Unternehmen nicht zur Verfügung standen, sowie die Aufarbeitung der Unregelmäßigkeiten in der Amtsführung von Herrn Dr. Maaß. Da nicht bekannt war, bis wann der Jahresabschluss veröffentlich werden konnte, hatte Intertainment Ende April 2016 statt einer Hinweisbekanntmachung eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, mit der Intertainment die Aktionäre darüber informiert hatte, dass sich die Veröffentlichung des
Jahresabschlusses verschiebt. Letztlich konnte Intertainment den
Jahresabschluss 2015 erst Mitte November 2016 veröffentlichen. Dies hatte zur Folge, dass sich auch der Halbjahresabschluss 2016 verspätete, und auch die Hinweisbekanntmachung dazu wurde aufgrund des nicht feststehenden Datums für die Veröffentlichung nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist geschaltet. Intertainment veröffentlichte sowohl den Halbjahresbericht 2016 als auch die entsprechende Hinweisbekanntmachung rund eineinhalb Monate nach der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2015.

Intertainment stand 2016 aufgrund der Verzögerungen regelmäßig in Kontakt mit der BaFin und hatte sie frühzeitig über die Situation in Kenntnis gesetzt.

Vorstand und Aufsichtsrat der Intertainment AG halten das Bußgeld nicht für gerechtfertigt. Zudem wird seine Höhe der Situation der Gesellschaft nicht gerecht. Es gefährdet vielmehr die zuletzt erzielten Erfolge bei der Sanierung des Unternehmens und übersteigt den voraussichtlichen Umsatz von Intertainment in diesem Jahr. Intertainment wird deshalb gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und juristische Maßnahmen
dagegen ergreifen.
 
aus der Diskussion: Intertainment -- eine Mantelspekulation
Autor (Datum des Eintrages): B.Rich  (07.10.19 19:32:12)
Beitrag: 1,595 von 3,437 (ID:61640007)
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