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[posting]61668632[/posting]
Zitat von Beren:
Zitat von goldmerry: Hase, worum geht´s? Ja, die Teilhabe am Leben anderer kann erfüllend sein. Für Neugierde, auch von fremden Menschen, kann ich persönlich sogar ein wenig Verständnis aufbringen. Unsinn allerdings ist und bleibt das was der Name bereits aussagt. Dennoch, eine Frage an die Experten: wo liegen Bedeutung und Unterschiede zwischen einer Interessensbekundung und einem verbindlichen Angebot bzw. Rechtsgeschäft? Tipp: im BGB lesen, Stichworte Angebot und Nachfrage, zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Vertrag. Simples Beispiel: wenn jemand in einen virtuellen Raum reinbläken würde Ich kaufe (deine) Aktien, wäre das dann bindend oder nicht mal einen Pfifferling wert?


Naja,
ich weiß jetzt nicht, um wieviel Millionen Aktien es da gegangen ist....:laugh:, dass du gleich mit dem BGB wedeln musst.
Vielleicht war es eine spontane Situation, in der dir etwas zugerufen wurde, hattest du einen ausgefertigten Vertrag erwartet?
Wenn du echt interessiert gewesen wärst, hättest du im Laufe der Veranstaltung einfach mal nachgehakt.
Dein immerwährendes Jammern wg nicht verkäuflicher Aktien kommt da eher als Theaterdonner daher.
Wie waren, sind denn deine Preisvorstellungen, dass man mal abklopfen könnte, ob du dich in der Realität bewegst.


...Wie waren, sind denn deine Preisvorstellungen, dass man mal abklopfen könnte, ob du dich in der Realität bewegst.

Realität? Frage danach ist m.E. überflüssig. Geh mal davon aus, dass der gewünschte VK-Preis hoch war, obwohl gleichzeitig behauptet wird, dass EuroGas eine sch... AG sei. Hast du von einer "taffen" Frau eine andere "Realität" erwartet? ;)
 
aus der Diskussion: Rock'n' Roll: alles kommt zurück! (Thema Eurogas)
Autor (Datum des Eintrages): abgemeldet-658609  (10.10.19 20:42:01)
Beitrag: 55,564 von 69,242 (ID:61668833)
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