Fenster schließen  |  Fenster drucken

Die Landeshauptstadt Dresden muss einen Beitrag mit dem Satz „Die AfD ist ein schädliches Element für Dresden“ auf dem Facebook-Account ihres Oberbürgermeisters vorläufig löschen. Dies folgt aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden (Az. 7 L 751/19).


Begründung des Gerichts:
Das Grundgesetz räume den politischen Parteien das Recht ein, am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes gleichberechtigt teilzunehmen (sog. Chancengleichheit – Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 21 GG). Daraus folge ein an die Adresse des Staates gerichtetes Neutralitätsgebot. Dieses werde verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei auf die politische Willensbildung des Volkes einwirkten.


Link: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/dresdens-obe…

Danke \ud83d\udc4d
 
aus der Diskussion: AFD- würdet ihr sie wählen ?
Autor (Datum des Eintrages): TakeoffLive  (11.10.19 18:55:32)
Beitrag: 163,537 von 222,154 (ID:61677048)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE