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[posting]61688035[/posting]Zitat von xwin: Muss er sich dafür nicht auch einen Vermögensvorteil (keine Buchgewinne sondern real) verschafft haben ?
Nein, es braucht ihm dafür keine Vorteilsnahme nachgewiesen zu werden. Es reicht, zu lügen.
Generell dürfen Leute lügen, gesetzlich. Aktien sind davon ausgenommen, genauso wie unter Eid und Vernehmung durch Bundesbeamte.
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aus der Diskussion: |
Wann platzt die TESLA-Blase |
Autor (Datum des Eintrages): |
charliebraun (14.10.19 15:58:19) |
Beitrag: |
79,729 von 206,185 (ID:61688206) |
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