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[posting]61688035[/posting]
Zitat von xwin: Muss er sich dafür nicht auch einen Vermögensvorteil (keine Buchgewinne sondern real) verschafft haben ?

Nein, es braucht ihm dafür keine Vorteilsnahme nachgewiesen zu werden. Es reicht, zu lügen.
Generell dürfen Leute lügen, gesetzlich. Aktien sind davon ausgenommen, genauso wie unter Eid und Vernehmung durch Bundesbeamte.
 
aus der Diskussion: Wann platzt die TESLA-Blase
Autor (Datum des Eintrages): charliebraun  (14.10.19 15:58:19)
Beitrag: 79,729 von 206,185 (ID:61688206)
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