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[posting]61705606[/posting]
Zitat von fixe-idee: Hallo, kann einer helfen ?
mir wurden die Anschaffungsdaten eines Depotübertrags zur Verfügung gestellt.
U.A. die Spalte: "ausschüttungsgleiche Erträge ( kaE ) aus fiktiver Veräuß. zum 31.12.2017"

Sind diese ausgewiesenen ausschüttungsgleiche Erträge ( siehe Pfeil ) schon bezahlt worden ( mit Abgeltungssteuer ) von mir oder muss ich diese noch bei Verkauf versteuern ?
Ist mir nicht klar ob die ausgewiesen werden um darauf Steuer bezahlen zu müssen oder ausgewiesen werden um schon darauf bezahlte Steuern rausrechnen zu können.


Du musstest die ausschüttungsgleichen Erträge bei Zufluss versteuern und dann über die Steuererklärung AbgSt darauf zahlen (die frage kannst also nur Du beantworten). Beim Verkauf wird dann nochmal AbgSt von der Bank einbehalten. Diese wird aber gegen den Nachweis der Versteuerung in den einzelnen Jahren (siehe Satz 1) wieder erstattet.

Gruß
Taxadvisor
 
aus der Diskussion: Sind ausschüttungsgleiche Erträge aus Anschaffungsdaten noch zu versteuern ?
Autor (Datum des Eintrages): Taxadvisor  (16.10.19 16:08:42)
Beitrag: 3 von 5 (ID:61705867)
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