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[posting]61706113[/posting]So schwer zu verstehen ist das nicht und dieses Mal muss ich Ines Recht geben.
Angenommen man fährt mit dem Auto zum nächstgelegenen Flughafen (NICHT INS AUSLAND), dann kann man trotzdem auf der ersten Verbindung (Kurzstrecke) Ticketsteuer zahlen und auf die zweite Verbindung (Langstrecke aus ZRH, AMS, usw.) eben KEINE 59,43€. Das ist doch nicht so schwer zu Verstehen, man verzichtet auf den Langstreckenflug ex FRA, MUC, HAM, DUS, etc.
Lufthansa verlangt dann entweder mehr Geld für ihre Tickets, oder verlangt das gleiche Geld, hat dann selbst aber wiederum weniger Marge.
 
aus der Diskussion: Lufthansa AG: Wie geht`s weiter?
Autor (Datum des Eintrages): -Tico-  (16.10.19 17:40:03)
Beitrag: 13,710 von 21,881 (ID:61706818)
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