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Ein User meinte nicht ....sondern zitierte den ADAC ! aber wer ist schon der ADAC

Wer darf die Nachrüstsysteme einbauen?

Die Nachrüstung muss von ist von einer anerkannten AU-Kraftfahrzeugwerkstatt durchgeführt werden. Die bestätigt dann den ordnungsgemäßen Einbau aller Teile und die einwandfreie Funktion des Filters in einer Abnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde.

Abweichend davon kann die Nachrüstung auch von einer anderen Stelle durchgeführt werden. Dann muss der ordnungsgemäße Einbau aller Teile und die einwandfreie Funktion durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, einem Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Anlage VIIIb StVZO auf einer Abnahmebescheinigung nach Anlage 3 oder durch einen Technischen Dienst gemäß § 13 Absatz 3 EG-FGV bestätigt werden.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/abgas-diesel-fahrverbo…

Übrigens es gibt einen Neuen Beitrag von baumot auf Facebook und der vorige Eintrag steht auch noch da völlig nüchtern geschrieben und um 12 Uhr 55 und nicht morgens um 4 wie ein User meinte ! Man sollt sich halt schon auf Facebook anmelden bevor man solche Gerücht fälschlicherweise verbreitet .....
 
aus der Diskussion: Baumot nach Kapitalherabsetzung
Autor (Datum des Eintrages): juergen45la  (18.10.19 18:46:43)
Beitrag: 8,127 von 13,065 (ID:61721630)
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