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Absenkungszwang auf willkürliche Miethöhen mit Basis 2013 sollen Gesetzesbestandteil werden. Damit wird eine Neuvermietung bei Auszug schwierig und es droht ein Erpressungspotential des Mieters.

Wenn das verfassungskonform ist, braucht man nicht mehr in Deutschland zu investieren. Solange bleibt die Rechtsunsicherheit und die Notwendigkeit der schwierigen Anpassung neuer Mietverträge oder eben der Verkauf.

Die Absenkung von Mieten war bis zuletzt der zentrale Streitpunkt innerhalb der Koalition. Lompschers ursprünglicher Vorschlag, dass eine Miete dann überhöht sei, wenn die Mietbelastung mehr als 30 Prozent des anrechenbaren Haushaltseinkommens beträgt, ist vom Tisch. Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) befürchtet Entschädigungszahlungen an die betroffenen Vermieter aus dem Landeshaushalt. In diesem Fall könnte der Vermieter sogar einen Schadensausgleich vom Land Berlin einfordern, gab der Finanzsenator zu bedenken.

Es gab dagegen auch massive juristische Vorbehalte, außerdem wäre die verwaltungstechnische Umsetzung sehr aufwendig. Trotzdem soll bis zur Verabschiedung des Mietengesetzes im Abgeordnetenhaus noch eine „Untersuchung zum Verhältnis von Einkommenssituation und Mietbelastung angestellt“ werden. Verständigt hat sich die Koalition auf die Kappung von Wuchermieten. So werden Mieten bezeichnet, die mehr als 120 Prozent der im neuen Gesetz verankerten Tabellenmiete betragen. Sie werden auf den Höchstsatz von 120 Prozent verringert.

Berücksichtigt werden dabei Abschläge für einfache Lagen (- 28 Cent je Quadratmeter) und mittlere Lagen (- 9 Cent) und Zuschläge für gute Lagen (+ 74 Cent). Die Regelung für Wuchermieten soll neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes angewendet werden.

Auf gesetzliche Mietobergrenzen hätte die SPD gern verzichtet. Aber Linke und Grüne wollten das auf keinen Fall. Die SPD beharrte bis zuletzt auf der Orientierung der erlaubten Mietpreise am Berliner Mietspiegel von 2019, der höhere Mieten zuließ als die ortsübliche Vergleichsmiete in früheren Jahren. Grüne und Linke dagegen wollten an den Werten im Mietspiegel 2013 festhalten.

Geeinigt hat man sich nun auf folgende Grundsätze: Es wird eine Tabelle für zulässige Mietobergrenzen im neuen Landesgesetz geben. Bei Wiedervermietung gilt die Vormiete. Falls die Vormiete die Obergrenze überschritt, gilt die Tabellenmiete. Bei einer Wiedervermietung dürfen besonders niedrige Mieten (unter fünf Euro je Quadratmeter) um höchstens einen Euro auf maximal fünf Euro angehoben werden.

 
aus der Diskussion: Mietpreisdeckel Berlin - Vermeidungsstrategien für den Fall der Wiedervermietung ab 2020
Autor (Datum des Eintrages): Andrija  (19.10.19 05:39:30)
Beitrag: 10 von 44 (ID:61723616)
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