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[posting]61742230[/posting]Man könnte noch über Betrug §263 Abs. 1, bzw. versuchter Betrug §263 Abs.2 STGB nachdenken, aber nur dann, wenn falsche Informationen geteilt wurden, um das Vermögen der Anleger zu beschädigen. Davon könnte man ausgehen, wenn man denkt, dass es AgraFlora so in der Form gar nicht gibt.
Da ich da aber anderer Meinung bin, sollte man darüber keine Gedanken verschwenden, sondern man sollte sich auf die bald kommende Lizenz freuen.
 
aus der Diskussion: AgraFlora Organics International
Autor (Datum des Eintrages): Macks  (22.10.19 13:58:42)
Beitrag: 4,231 von 13,291 (ID:61743379)
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