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Es wurde hier mal behauptet, die Forderungen der Kläger hätten Vorrang vor den besicherten Forderungen der Gläubiger.
Das widerspräche dem Grundsatz, Interessen der Aktionäre finden immer zuletzt Berücksichtigung.
 
aus der Diskussion: Steinhoff International
Autor (Datum des Eintrages): Ines43  (22.10.19 15:49:39)
Beitrag: 54,006 von 84,618 (ID:61744468)
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