Es wurde hier mal behauptet, die Forderungen der Kläger hätten Vorrang vor den besicherten Forderungen der Gläubiger. Das widerspräche dem Grundsatz, Interessen der Aktionäre finden immer zuletzt Berücksichtigung. |
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aus der Diskussion: | Steinhoff International |
Autor (Datum des Eintrages): | Ines43 (22.10.19 15:49:39) |
Beitrag: | 54,006 von 84,618 (ID:61744468) |
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