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[posting]61706500[/posting]Ich hab die Tage das vorausgefüllte Formular der Deutschen Bank zur CH-Quellensteuererstattung für 2018 bekommen und ich habs weiter zum Finanzamt geschickt und dann 2 Wochen später zurück an die DB. Bei meiner Mama steht die Rückantwort noch aus. Die Deutsche Bank darf das ja nicht mehr, weil es als illegaler Steuerservice gewertet wird. Ist halt echt ne interessante Auslegung des BMF, das Zuschicken von Formularen als illegale Steuerberatung zu werten.

Jedenfalls hat die DB, so wie ich die Kaufdaten auf dem Formular leer gelassen.

Ich schätze es reicht allein schon die Dividendenabrechnung mit dem Tax Voucher. Ich glaube auch Depotübertragsformulare sind nicht notwendig.

Danke Leipzig für den grandiosen Support hier in dem Thread :-)


Jetzt bin ich gespannt wann ich den Zaster dann tatsächlich auf dem Konto habe.

Gruß
Stefan
 
aus der Diskussion: In 10 Schritten schweizerische Quellensteuer am Beispiel von Novartis zurückfordern
Autor (Datum des Eintrages): Steveguied  (25.10.19 08:37:15)
Beitrag: 192 von 230 (ID:61762580)
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