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Hallo, falls die Frage wirklich ernstgemeint ist:

1. Es ist das Haus der Eltern, die können ganz frei entscheiden, wer was bekommt. Dafür gibt es keine gesetzliche oder sonstige Regelung.

2. Soll der "Restwert" zu gleichen Teilen auf drei Kinder aufgeteilt werden, wird er natürlich durch drei geteilt, wie sonst? Das Geschwist, das das Haus bekommt, muß den anderen beiden jeweils ihr Drittel auszahlen.
 
aus der Diskussion: DHH Erbe Nießnutzen
Autor (Datum des Eintrages): Teddybear  (12.11.19 21:59:09)
Beitrag: 2 von 8 (ID:61906097)
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