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[posting]61907021[/posting]"Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2019/I zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden. ..."

Auch Dir Nachtarbeiter einen schönen guten Morgen - ach nee, Tag.
Demnach müßten zumindest Rückkäufe vom 04.11. bereits gemeldet sein, also gab es die nicht.

Für uns ist es natürlci schade, daß die Angaben mit dieser Verzögerung kommen. Für die LV sollte das aber noch schlimmer sein, weil sie viel mehr auf den aktuellen Stand angewiesen sind. (...ist der gestrige Anstieg vom ARP unterstützt worden, oder passiert das schon ohne...?)
Bringt dort also etwas Unsicherheit rein. Genau das Mittel, das sie sonst gegen die Anleger einsetzen.
 
aus der Diskussion: Wirecard - Top oder Flop
Autor (Datum des Eintrages): D65  (13.11.19 13:04:08)
Beitrag: 66,535 von 166,150 (ID:61911056)
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