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Die Frage ist unverständlich. Ich verweise auf Antwort 1.)

Um etwas anzufechten, bräuchte man eine rechtliche Grundlage. Hier hat aber keins der Kinder ein Recht auf irgendwas.
 
aus der Diskussion: DHH Erbe Nießnutzen
Autor (Datum des Eintrages): Teddybear  (13.11.19 22:12:31)
Beitrag: 6 von 8 (ID:61916912)
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