Die Frage ist unverständlich. Ich verweise auf Antwort 1.) Um etwas anzufechten, bräuchte man eine rechtliche Grundlage. Hier hat aber keins der Kinder ein Recht auf irgendwas. |
|
aus der Diskussion: | DHH Erbe Nießnutzen |
Autor (Datum des Eintrages): | Teddybear (13.11.19 22:12:31) |
Beitrag: | 6 von 8 (ID:61916912) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |