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Eltern sind doch noch nicht tod, da kannst du als Kind doch nicht deren Haus veräußern? Auf welcher Rechtsgrundlage soll das bitte möglich sein.

ansonsten hat Teddy alles gesagt. Wenn du daran zweifelst, dann fragt man gleich einen Anwalt.
 
aus der Diskussion: DHH Erbe Nießnutzen
Autor (Datum des Eintrages): Chris_M  (14.11.19 18:08:00)
Beitrag: 7 von 8 (ID:61924988)
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