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Zunächst einmal die wichtigste Frage: Sind alle Banken deutsche Banken? Denn nur dort besteht die Pflicht, Anschaffungsdaten bei einem Depotübertrag mitzugeben. Wenn Wertpapiere ins Ausland gehen, sind die Anschaffungsdaten in der Regel "weg" und man muss über die Steuererklärung zuviel gezahlte Steuer zurückholen.

In Deutschland ansässige Banken sind zur Weitergabe der Anschaffungsdaten gesetzlich verpflichtet. So wird gewährleistet, dass auch die steuerrelevanten Informationen erhalten bleiben. Leider habe ich dazu jetzt den passenden Paragrafen nicht griffbereit.

Es scheint ja nach deiner Beschreibung so, als habe Bank 3 Mist gebaut. Im Zweifelsfall wäre mir das aber egal. Bank 3 soll zusehen, wie sie ihre Bücher auf die Reihe kriegen, denn Bank 2 hat ja - das unterstelle ich jetzt mal - korrekte Daten geliefert.

Nach meiner Erfahrung hilft die Androhung, die BAFin einzuschalten, bei unwilligen Banken ungemein. Das würde ich aber erst in einem späteren Stadium nutzen und nicht gleich sofort.
 
aus der Diskussion: Depotübertrag: Anschaffungsdaten sind nicht übertragen worden. Was jetzt ?
Autor (Datum des Eintrages): JuliaPapa  (15.11.19 21:51:12)
Beitrag: 2 von 13 (ID:61937369)
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