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[posting]61964354[/posting]
Wer mal in der Wirtschaftsprüfung gearbeitet hat weiss, dass es auf dem Weg zu einem Jahresabschluss ein Hin und Her zwischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Mandanten gibt. Es werden weitere Unterlagen angefordert, Fragen gestellt, Zahlen korrigiert. Das ist völlig normal und bei allen Unternehmen so.

Das was zählt, ist der am Ende erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2017

Dass das Handelsplatt nun ihre Erkenntnis, dass es hier Rückfragen seitens EY gab, als große Enthüllung verkauft, ist geradezu lächerlich. Ich weiss nicht, welcher Germanistikstudent den Artikel geschrieben hat, aber das ist kein Artikel mit Informationsgehalt.


Aus dem Jahresfinanzbericht der Wirecard AG:

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Konzernabschluss zum 31. De-zember 2017 sowie den Lagebericht für den Konzern geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Wir haben den Konzernabschluss der Wirecard AG, Aschheim, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzerngesamt-ergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalfluss-rechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Kon-zernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Wirecard AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die in Kapitel I.5. des Konzernlagebe-richts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deut-schen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse –entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Ja-nuar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und –vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernla-gebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in Kapitel I.5. des Konzernlageberichts enthal-tenen Konzernerklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt ha

Beste Grüße

Negan
 
aus der Diskussion: Wirecard - Top oder Flop
Autor (Datum des Eintrages): Negan_L2  (19.11.19 20:17:15)
Beitrag: 67,292 von 166,148 (ID:61964615)
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