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Wer vorsätzlich sein Eigentum zerstört, der kriegt nichts von der Versicherung - Klar.

Aber wie verhält sich das eigentlich, wenn einer von mehreren Eigentümern zum Zerstörer wird?

Für ein Mehrfamilienhaus in meiner Straße war eine Teilungsversteigerung angesetzt. Die Beziehung war schon lange rum, sie war weg und wollte Geld, er wohnte immer noch in dem Haus drin und war offenbar verzweifelt.

Als die anderen Bewohner arbeiten waren, hat er mehrere Explosionen und ein Feuer herbeigeführt. Er kam darin um, ebenso ein Vogel eines anderen Bewohners, die Feuerwehr hatte einen Großeinsatz. Das Haus ist schwer beschädigt, das THW musste es gegen Einsturz sichern - da wird es wohl nur noch einen Abriss geben können.

Zahlt nun die Gebäudeversicherung an die Miteigentümerin 50% des Gebäudewerts und auch 50% der Kosten für Abriss und Entsorgung? 50% der Kosten für Abriss und Entsorgung müsste der Miteigentümer und Täter übernehmen oder dessen Erbe. Geld wird der keines hinterlassen haben, der Wert der Ruine zuzüglich Abriss und Entsorgung ist negativ, aber vielleicht ist durch das Grundstück ein positives Vermögen übrig. Und dann muss der Staat anstelle eines anderen Erben handeln - richtig?

Da kommt man auf dumme Gedanken als Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses. ;-)
 
aus der Diskussion: Explosionen und Feuer - In meiner Straße
Autor (Datum des Eintrages): Franggge  (26.11.19 02:39:46)
Beitrag: 1 von 3 (ID:62011844)
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