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[posting]62025572[/posting]Es geht nicht um das in den Verkehr bringen von einem (neuen) Zahlungsmittel, um Waren und Dienstleistungen zukünftig zu erhalten.

Es geht um das Begleichen von Schulden. Da bleibt nur die Frage, ob es sich um ein gesetzliches Zahlungsmittel handelt. Das scheint der Fall zu sein. In Deutschland kann jede Schuld mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel beglichen werden (lt. Gesetz). Die Schuldentitel laufen auf die gleiche Währung. Ob der Schuldner mit einer Platinmünze danach etwas anfangen kann, ist nicht gesetzlich geregelt.
Weiter wird der so um seinen Ausgleich gebrachte Gläubiger wohl kaum dem Schuldner noch etwas an Waren und Dienstleistungen anbieten.
 
aus der Diskussion: Gold und Silber vor neuen Allzeithochs...
Autor (Datum des Eintrages): morimori  (27.11.19 18:47:50)
Beitrag: 52,103 von 97,984 (ID:62027729)
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