Fenster schließen  |  Fenster drucken

Hallo,

>>>c) Person ist nicht exakt am letzten Tag des Vormonats verstorben
>>>C = richtig. Tagesgenaue Verrechnung

Warum schreibt ihr hier, obwohl ihr euch überhaupt nicht auskennt?
Zugegeben, ich bin sicher auch nicht der Fachmann, aber das die Rente bis um Monatsende gezahlt wird sollte doch fast Allgemeinwissen sein.


>>>Die Rente wird voll zurückgefordert, aber die im Sterbemonat abgezogenen Krankenversicherungsbeiträge werden wieder erstattet - daher der etwas verringerte Rückruf.

Selbst das kann ich nicht wirklich nachvollziehen.
Auch die Beitragspflicht zur Krankenversicherung endet imho am Monatsende. Ich hab' auch noch nie von einer Rückerstattung gehört (die müsste es ja dann - außer bei Tod am genau letzten Tag - immer geben).
Oder bist du da besser informiert?

Ich tippe eher darauf, dass es der identische Betrag ist, der Fragesteller aber etwas verwechselt. Bitte den Rentenbescheid nochmal genau anschauen, am Besten sucht man dabei nach der Differenz.

Stefan
 
aus der Diskussion: Rentenrückforderung
Autor (Datum des Eintrages): reckoner  (30.11.19 19:29:04)
Beitrag: 7 von 9 (ID:62050235)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE