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Hallo,

>>>Wer am 20. November verstirbt, erhält am Monatsende also entweder die Rente für November gutgeschrieben (die dann für 10 Tage zurückgefordert wird)

Nochmal, die Rente gibt es für den gesamten Monat des Todes - oder hast du da andere Infos?
Mein Vater ist beispielsweise am 2.12. gestorben, mein Opa sogar am 1.12., und in beiden Fällen gab es natürlich de komplette Rente für Dezember.


>>>oder aber bereits für Dezember (die dann voll, ggf. abzüglich KV-Beitragserstattung für November zurückgefordert wird).

Verstehe ich auch nicht, was für eine Beitragserstattung meinst du?
Eine falsche Rentenzahlung muss jedenfalls komplett zurückgezahlt werden.

Stefan
 
aus der Diskussion: Rentenrückforderung
Autor (Datum des Eintrages): reckoner  (03.12.19 16:20:59)
Beitrag: 9 von 9 (ID:62068448)
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