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Top 1 der ao. HV zielt darauf ab das bewilligte Kapital ohne Bezugsrechte auf zu heben und dafür neues genehmigtes Kapital zu schaffen.
siehe; https://www.biofrontera.com/de/hauptversammlung.html.
Top 3 der Gegenvorschlag von Biofrontera will das bereits genehmigte Kapital ohne Bezugsreccht, bei behalten plus neues genehmigtes Kapital!

Zum genehmigten Kapital ohne Bezugsrecht aus 2017, ist noch ein Verfahren hängig.
Ist es möglich dass Balaton mutmaßt, dass ihre Einsprache aufgehoben werden könnte?

Kennt jemand die Bedingungen für eine weitere Tranche des EIB Kredites?
Die Kosten sind hoch, weshalb ich diese Variante einer weiteren Kapitalbeschaffung nicht bevorzuge.

TOP 3 scheint die vernünfigere Variante als TOP 1 zu sein.
Leider wird dadurch im Gesamten, genehmigtes Kapital bis gegen 20% des Grundkapitals geschaffen.
nach zu lesen im obigen Link.
Wäre es daher nicht sinnvoll alle TOP ab zulehnen?
 
aus der Diskussion: Biofrontera - Heiße Turnaround-Spekulation
Autor (Datum des Eintrages): borsalin  (07.12.19 11:25:40)
Beitrag: 53,876 von 66,508 (ID:62102933)
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