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Es ist tatsächlich etwas passiert:

Mein Finanzamt hat mir jetzt einen in 2018 erlittenen Totalausfall einer Forderung vollständig anerkannt; ich weiß aber nicht, ob das auch für die Ausbuchung wertloser Wertpapiere gilt !

Somit hat BVB 1909 meiner Meinung nach Recht:
die Ausbuchung sollte man noch in 2019 vornehmen lassen - wer weiß, ob sich der Gesetzgeber in 2020 nicht etwas Anderes einfallen lassen wird, um diese steuerliche Berücksichtigung auszuschließen.
 
aus der Diskussion: Profitable Kanadische Fintech Aktie steht kurz vor dem Ausbruch nach open!
Autor (Datum des Eintrages): Leipzig2011  (08.12.19 14:06:48)
Beitrag: 3,230 von 3,263 (ID:62107181)
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