Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]62071910[/posting]
Zitat von moz01: Nur zur Info - Gläubigerschutz ist in den USA und Canada anders als bei uns, hier wird nicht der Gläubiger vor dem Unternehmen geschützt, sondern umgekehrt, das Unternehmen vor den Gläubigern

Gläubigerschutz in den USA und Kanada:

Der Begriff Gläubigerschutz beinhaltet im deutschen Recht die Sicherung der Interessen der Gläubiger. Das Gegenteil wird unter dem Begriff Gläubigerschutz in den USA und Kanada verstanden. Hier sollen die in eine Unternehmenskrise geratenen Unternehmen vor ihren Gläubigern geschützt werden. Sowohl das US-amerikanische Insolvenzrecht (Chapter 11 Bankruptcy Code) als auch der kanadische Companies Creditors Arrangement Act (CCAA) verstehen unter Gläubigerschutz den Schutz vor den Forderungen und Aktivitäten der Gläubiger. Der eigentliche Sinn von Chapter 11 ist die Erhaltung der Arbeitsplätze eines in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Unternehmens. Unter Umständen werden dazu Schulden erlassen, das Unternehmen kann zwecks Aufrechterhaltung seines Geschäftsbetriebs in das Eigentum der Gläubiger übergehen, um so letztlich die Forderungen der Gläubiger möglichst noch realisieren zu können.

Quelle: Wikipedia


Das wird wohl auch der Grund sein, weshalb die viele Canadischen +++ Hot Stocks +++ in D so schön beworben werden, wenn man bei einer Insolvent NULL Ansprüche geltend machen kann.

Ok selbst in D gehen Kleinanleger bei einer Insolvenz auch oft leer aus aber das mit den CA Stocks hat ja System
 
aus der Diskussion: Maricann Group
Autor (Datum des Eintrages): Chris_M  (09.12.19 22:30:53)
Beitrag: 3,584 von 3,724 (ID:62117708)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE