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Das eingesetzte Geld muss man leider abschreiben.
Allerdings wäre es schon, wenn man den Verlust wenigstens beim Finanzamt geltend machen könnte und gegen zukünftige Gewinne verrechnen könnte.

Aber wie ist da die rechtliche Lage? Nach meinem Kenntnisstand bedarf es eines Verkaufs mit entsprechendem Verlust. Ich hatte früher schon einmal einen Optionsschein, der wertlos ausgebucht wurde und dies konnte ich nicht geltend machen, weil kein Verkauf stattgefunden hat.

Wie sieht es hier aus, wenn die Aktien nach einer eventuellen Insolvenz ausgebucht werden? Kann man das dann geltend machen?
 
aus der Diskussion: Maricann Group
Autor (Datum des Eintrages): Lothar  (11.12.19 15:46:52)
Beitrag: 3,592 von 3,724 (ID:62133431)
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