Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]62133431[/posting]
Zitat von Lothar: Das eingesetzte Geld muss man leider abschreiben.
Allerdings wäre es schon, wenn man den Verlust wenigstens beim Finanzamt geltend machen könnte und gegen zukünftige Gewinne verrechnen könnte.

Aber wie ist da die rechtliche Lage? Nach meinem Kenntnisstand bedarf es eines Verkaufs mit entsprechendem Verlust. Ich hatte früher schon einmal einen Optionsschein, der wertlos ausgebucht wurde und dies konnte ich nicht geltend machen, weil kein Verkauf stattgefunden hat.

Wie sieht es hier aus, wenn die Aktien nach einer eventuellen Insolvenz ausgebucht werden? Kann man das dann geltend machen?


stell mal dazu ein neues Thema unter Steuern und Recht oder frag den User @Taxadvisor

Ja Wertlos Ausbuchen ist nichts zu holen. Ich meine auch das beim OS nach Kosten ein positiver Ertrag bleiben muss, um zu verrechnen. Bei Aktien sehr kompliziert es sei denn du findest jemanden der die Anteile kauft (mit Kaufvertrag usw) ... sollte aber kein Familienmitgleid sein oder so
 
aus der Diskussion: Maricann Group
Autor (Datum des Eintrages): Chris_M  (11.12.19 16:00:42)
Beitrag: 3,594 von 3,724 (ID:62133611)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE