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[posting]62133611[/posting]
Zitat von Chris_M: stell mal dazu ein neues Thema unter Steuern und Recht oder frag den User @Taxadvisor

Ja Wertlos Ausbuchen ist nichts zu holen. Ich meine auch das beim OS nach Kosten ein positiver Ertrag bleiben muss, um zu verrechnen. Bei Aktien sehr kompliziert es sei denn du findest jemanden der die Anteile kauft (mit Kaufvertrag usw) ... sollte aber kein Familienmitgleid sein oder so


Zu Wertlos ausbuchen ist ein Verfahren beim BFH anhängig. Der Verkauf nach Gebühren zu Null ist (derzeit) zur Verlustberücksichtigung möglich. Insoweit sollte sich der Verlust bercksichtigen lassen. Man sollte den Bescheid offen halten.

Gruß
Taxadvisor
 
aus der Diskussion: Maricann Group
Autor (Datum des Eintrages): Taxadvisor  (11.12.19 16:22:43)
Beitrag: 3,599 von 3,724 (ID:62133947)
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