[posting]62133611[/posting] Zitat von Chris_M: stell mal dazu ein neues Thema unter Steuern und Recht oder frag den User @Taxadvisor Zu Wertlos ausbuchen ist ein Verfahren beim BFH anhängig. Der Verkauf nach Gebühren zu Null ist (derzeit) zur Verlustberücksichtigung möglich. Insoweit sollte sich der Verlust bercksichtigen lassen. Man sollte den Bescheid offen halten. Gruß Taxadvisor |
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aus der Diskussion: | Maricann Group |
Autor (Datum des Eintrages): | Taxadvisor (11.12.19 16:22:43) |
Beitrag: | 3,599 von 3,724 (ID:62133947) |
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