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[posting]62164086[/posting]Vielen Dank für die Info.


Den Sachverhalt mit der maximalen Verlustverrechnung bis 10.000.-€ hast du
missverständlich vorgestellt.

Diese Regelung bezieht sich meines Wissens nur auf Verluste, die ohne Verkauf
zustande kommen. - Also ausschließlich wertlose Ausbuchungen.

Vermutlich können die Emittenten gestaltend eingreifen, wenn sie z. B. dem Anleger eine
Veräußerung zu 0,01 € einräumen.

So steht es in deiner genannten Quelle:

Dieser sieht eine differenziertere Behandlung vor. Verluste aus Wertpapiergeschäften, die nicht im Zuge des Verkaufs eines Wertpapiers entstehen, dürfen künftig nur noch bis zu einer Höhe von 10.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden.
 
aus der Diskussion: Tages-Trading-Chancen am Montag den 16.12.2019
Autor (Datum des Eintrages): Puhug  (15.12.19 19:14:47)
Beitrag: 11 von 179 (ID:62164284)
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