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[posting]62164284[/posting]Es handelt sich um zwei unterschiedliche Entwürfe. Der eine befaßt sich mit der wirklich wertlosen Ausbuchungen zu 0,000 € ab 2020. Der andere Entwurf, der meines Wissens kommenden Freitag, also kurz vor Weihnachten beschlossen werden soll, befaßt sich mit der Abzugsfähigkeit von Verlsuten aus Derivaten in 2021.

"Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, können nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Die Verlustverrechnung ist beschränkt auf € 10.000. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von € 10.000 mit Gewinnen aus Termingeschäften oder mit Stillhalterprämien verrechnet werden."

"Sollte diese Neuregelung so kommen, wird sie aus unserer Sicht im Hinblick auf die Ungleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten sicherlich auch noch das BVerfG beschäftigen. Zwar wird die Nutzung der Verluste –anders als noch im Regierungsentwurf des „JStG 2019“ – nicht mehr generell versagt, sondern lediglich zeitlich gestreckt. Aber auch hier stellt sich zum einen die Frage, weshalb entsprechende Gewinne der Sofortbesteuerung unterliegen. Zum anderen erscheint die zeitliche Streckung gerade bei größeren Verlusten unverhältnismäßig lang. Ein Verlust von beispielsweise € 1 Mio. könnte erst im Laufe von 100 Jahren genutzt werden. Das wird zumindest der Steuerpflichtige, der den Verlust erlitten hat, nicht mehr erleben."

Quelle: https://wts.com/wts.de/publications/wts-tax-weekly/2019/TAX%…
 
aus der Diskussion: Tages-Trading-Chancen am Montag den 16.12.2019
Autor (Datum des Eintrages): ErniSteak  (15.12.19 21:38:44)
Beitrag: 18 von 179 (ID:62164839)
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