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Hallo zusammen :),

der Bundestag hat letzte Woche folgende Regelung verabschiedet:
„Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden;

Wie ist das zu verstehen?

Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 =
Termingeschäfte, also z.B. Futures, Optionen, Optionsscheine, CFDs

Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 =
Stillhalterprämien aus Optionen

Übersetzt heißt m.E. die neue Regelung dann:
Verluste aus Termingeschäften (wie z.B. Futures, Optionen, Optionsscheine, CFDs) dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften (wie z.B. Futures, Optionen, Optionsscheine, CFDs) und mit Stillhalterprämien aus Optionen ausgeglichen werden.

Bsp:
Ein Daytrader handelt den ganzen Tag Dax-Futures oder CFDs. Im gesamten Jahr hat er 100.000 Euro verdient. Dieses Ergebnis setzt sich zusammen aus der Summe seiner Verlusttrades in Höhe von 1.000.000 Euro und der Summe seiner Gewinntrades in Höhe von 1.100.000 Euro.

Darf er von den Verlusttrades in Höhe von 1.000.000 nur noch 10.000 Euro mit seinen Gewinntrades verrechnen und muss die restlichen 990.000 Euro auf das neue Jahr vortragen? Dann müsste er ja einen Gewinn von 1.100.000 Euro – 10.000 Euro = 1.090.000 Euro versteuern. Das kann ja eigentlich nicht sein.
Wie ist die neue Regelung in diesem Zusammenhang aber dann zu verstehen? Ich kapier es einfach nicht. :confused:

Kann mir bitte jemand helfen? :cry:
 
aus der Diskussion: Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen
Autor (Datum des Eintrages): MakeCashNotWar  (17.12.19 08:19:16)
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