[posting]62175813[/posting]Die Regelung steht übrigens in Art. 5 Nr. 1 des Änderungsgesetzes "Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen" und soll nach § 20 Abs. 6 S.4 EStG eingefügt werden. |
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aus der Diskussion: | Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen |
Autor (Datum des Eintrages): | MakeCashNotWar (17.12.19 08:44:58) |
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