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[posting]62175813[/posting]Die Regelung steht übrigens in Art. 5 Nr. 1 des Änderungsgesetzes "Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen" und soll nach § 20 Abs. 6 S.4 EStG eingefügt werden.
 
aus der Diskussion: Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen
Autor (Datum des Eintrages): MakeCashNotWar  (17.12.19 08:44:58)
Beitrag: 2 von 14,110 (ID:62176086)
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