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[posting]50749101[/posting]
Zitat von teecee1: ... :mad: ... darauf könnt Ihr euch schon mal einstellen ... :mad:


Schadensersatzansprüche im Mietrecht ( § 536 a BGB)

Im Rahmen des Mietrechts § 536 a BGB geht es nur um ( vertragliche ) Schaden-sersatzansprüche aus dem Mietverhältnis. Dies hat nichts mit einem Schadensersatz-anspruch wegen einer unerlaubten Handlung zu tun. Von einer unerlaubten Handlung spricht man bspw. wenn es zwischen dem Vermieter und Mieter zu einer tätlichen Auseindersetzung kommt. Wird der Mieter verletzt , so richten sich entsprechende Schadensersatzansprüche nach den §§ 823 ff BGB. Solche Ansprüche sind nicht Gegenstand des Mietrechts, es sind keine vertraglichen Ansprüche.

Wohnungsmängel können zu Schäden beim Mieter führen.

Häufige Fälle sind: eindringende Feuchtigkeit beschädigt Möbel und Teppiche des Mieters, oder giftige Stoffe in Baustoffen führen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Für solche Schäden haftet der Vermieter. Der Vermieter kann auch dann für einen Schaden haften, wenn Dritte Personen ihn verursacht haben. >>> Gebrauchsbeieinträchtigung durch Dritte - siehe unten -
Der Schaden kann bei Unbewohnbarkeit der Wohnung die Kosten einer anderweitigen Unterbringung umfassen. Ebenso die Kosten für die Beschaffung einer neuen Wohnung samt den dort anfallenden Telefonanschlusskosten (LG Saarbrücken, WM 1995 S 159).

Der Schadensersatzanspruch ist zu unterscheiden vom >>>Aufwendungsersatzanspruch.

Zur Berechnung eines konkreten Schadensersatz >>> Schadensberechnung

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schadensersatz…


Telefonica muss 225.000 Euro Handyguthaben auszahlen
Aktualisiert am 13. Dezember 2019, 11:51 Uhr

Mit der "Easy-Money"-Kampagne wollte O2 neue Kunden gewinnen. Doch ein Mann nahm den Marketinggag wörtlich und sicherte sich durch ihn fast eine viertel Million an Handyguthaben. Jetzt hat ein Gericht entschieden, dass der O2-Mutterkonzern Telefonica den Mann auszahlen muss.

Der Mobilfunkbetreiber Telefonica muss 225.000 Euro Handyguthaben an einen geschäftstüchtigen Kunden auszahlen, der mit Gesprächsgutschriften ein kleines Vermögen angehäuft hat.

Das entschied das Oberlandesgericht München nach einem mehrjährigen Rechtsstreit. Bei dem Prozess ging es um die "Easy-Money"-Kampagne der Telefonica-Marke O2. Bei Prepaid-Karten mit Easy-Money-Funktion schrieb Telefonica für jeden eingehenden Anruf 2 Cent gut.

Das Konzept war eigentlich als Marketinggag von O2 gedacht, um neue Kunden zu generieren. Doch der Mann hatte das Versprechen vom "leichten Geld" wörtlich genommen, insgesamt 508 Prepaid-Karten gekauft und sich mittels Wahlwiederholungs-Apps permanent selbst angerufen ...

... \ud83d\ude31 ... 05.08. ... 5. August 19xx ... Telefonica, O², Blau.de ... abzgl. den O² Router ... 75.000 ... als Pfand ... Beweismiststücke ... Deep State ...

Telefonica verweigerte Auszahlung des Guthabens

Diesen Trick nutzten auch andere O2-Kunden, allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, bei dem es um eine derart hohe Summe ging. Der Weg zum leicht verdienten Geld war dann allerdings schwierig und führte über zwei Gerichtsinstanzen.

Telefonica hatte die 508 Karten 2015 zuerst sperren lassen, danach die Verträge gekündigt und schließlich die Auszahlung des Guthabens verweigert. Der Kunde zog vor Gericht und setzte sich nun schlussendlich durch. Der 8. Zivilsenat des Münchner OLG ließ keine Revision zu.

Der Konzern hatte argumentiert, ...


Der klagende O2-Kunde forderte von Telefonica sogar über 300.000 Euro, den Wert seiner 508 Karten hatte er wegen der hohen Gebrauchtpreise mit 100.000 Euro veranschlagt. Das allerdings lehnte das Gericht ab. (dpa/thp)

https://www.gmx.net/magazine/wirtschaft/telefonica-225000-eu…

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aus der Diskussion: Allianz Real Estate GmbH: dunkle Vermietungsgeschäfte über HOCHTIEF Asset Services GMBH
Autor (Datum des Eintrages): teecee1  (19.12.19 16:42:08)
Beitrag: 84 von 107 (ID:62198988)
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