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Bei Finanztip.de habe ich dazu die folgende Passage gefunden:

Auch für erfolgreiche Anleger mit Kapitalerträgen zum Beispiel aus Zinsen, Dividenden und dem Verkauf von Aktien und Fonds gilt der bisherige Steuerabzug. Haben Sie Ihren Sparerpauschbetrag von 801 Euro ausgeschöpft, zieht die Bank neben der 25-prozentigen Abgeltungssteuer weiterhin 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag ab.

Dieses Vorgehen ist zum einen aus Sicht des BMF verständlich (Steuerumgehung), andererseits ist diese Information allerdings sehr dürftig, denn sie bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Dividendenzahlung. Wie ist die Situation dann bei der Einkommensteuerveranlagung, wenn man unterhalb der genannten Grenzen für den 2021-Soli liegt? Insbesondere, wenn man als Student, Rentner oder ähnlichem unter den Steuersatz von 25% kommt?

Aus meinem Gefühl heraus ist dies verfassungsrechtlich sehr bedenklich in Bezug auf die Gleichstellung. Wer weiß Näheres?
 
aus der Diskussion: Soli-Berechnung auf Kapitaleinkünfte ab 2021
Autor (Datum des Eintrages): linkshaender  (22.12.19 16:51:23)
Beitrag: 1 von 8 (ID:62216738)
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