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[posting]62418107[/posting]Es gibt keinen schmalen Grat, die Gesetzeslage ist eindeutig.
Spielräume gibt es z.B. bei der Bewertung der Vorräte, je nachdem welcher Stichtagspreis zu Grunde gelegt wird. Sollte es aber "Ungenauigkeiten" oder Falschbuchungen bei Aufwand oder Ertrag geben, sind diese vom Unternehmen zu korrigieren.
Es geht hier aber nicht nur um den guten Ruf einer weltweit führenden WPG, sondern um strafrechtliche Konsequenzen.
Natürlich ist das für KPMG ein lukrativer Auftrag, aber im Gesamtumsatzvolumen ist das, entschuldigt bitte das Wort, Peanuts.
 
aus der Diskussion: Wirecard - Top oder Flop
Autor (Datum des Eintrages): Opernguru  (19.01.20 09:21:44)
Beitrag: 80,139 von 166,150 (ID:62418197)
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