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Also, für die voll versteuerten Erträge aus Rückzahlungen bekommst Du im
Laufe des 1. Halbjahres eine neue Berechnung, die den Großteil
der gezahlten Steuern zurückerstattet. (Manchmal sogar die komplette Steuer)
Der in Anspruch genommene Freibetrag kann normalerweise nur im
Rahmen der EKST-Erklärung zurückberechnet werden, den
Du natürlich erst beim Erhalt der Steuerbescheinigung Deiner
Bank machen kannst.
Bei mir hat es letztes Jahr bis Juni gedauert, bis alles zusammen war,
ging aber gerade noch fristgemäß.
 
aus der Diskussion: SEB Immoinvest, sell out nutzen!
Autor (Datum des Eintrages): ElLute  (19.01.20 20:22:44)
Beitrag: 6,759 von 6,813 (ID:62421717)
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