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[posting]62519690[/posting]
Zitat von tzadoz2014:
Zitat von Der_Wahrsager: ich hätte noch eine Variante:

Man versucht KBH wieder von der Börse zu nehmen, zu einem möglichst niedrigen Preis.


Beim Delisting muss es aber ein Abfindungsangebot geben. Und zu 50 Cent würde wohl kaum jemand "ja" sagen. Zudem hätte es dann keinen Sinn ergeben, die Tom Tailor Lizenz von KFG an KBH abzugeben. Das ist ja auch noch nicht so lange her. Zudem wären damit die Zeichner bzw. Wandler der letzten beiden Wandelanleihen wohl auch nicht einverstanden. Wer auch immer das war.


Nein, ein Abfindungsangebot ist nur beim Delisting aus dem regulierten Markt vorgeschrieben. Bei Aktien, die wie KBH nur im Freiverkehr notiert sind, kann der Vorstand das Listing ohne Abfindungsangebot beenden. Solche "kalte Delistings" gab es schon öfter, zuletzt bei Design Hotels und Pyrolyx.
 
aus der Diskussion: Kids Brands House N.V.
Autor (Datum des Eintrages): InsertName  (29.01.20 13:47:19)
Beitrag: 751 von 1,222 (ID:62519795)
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