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[posting]62519795[/posting]
Zitat von InsertName:
Zitat von tzadoz2014: ...

Beim Delisting muss es aber ein Abfindungsangebot geben. Und zu 50 Cent würde wohl kaum jemand "ja" sagen. Zudem hätte es dann keinen Sinn ergeben, die Tom Tailor Lizenz von KFG an KBH abzugeben. Das ist ja auch noch nicht so lange her. Zudem wären damit die Zeichner bzw. Wandler der letzten beiden Wandelanleihen wohl auch nicht einverstanden. Wer auch immer das war.


Nein, ein Abfindungsangebot ist nur beim Delisting aus dem regulierten Markt vorgeschrieben. Bei Aktien, die wie KBH nur im Freiverkehr notiert sind, kann der Vorstand das Listing ohne Abfindungsangebot beenden. Solche "kalte Delistings" gab es schon öfter, zuletzt bei Design Hotels und Pyrolyx.


Aber man bleibt damit Teilhaber der Firma. Auch selbst wenn die Gesellschaft von einer Aktiengesellschaft in eine GmbH oder Ltd. umgewandelt wird. Man wird ja nicht enteignet. Und daran haben ganz sicher nahezu nie die Großaktionäre/Mehrheitsbesitzer ein Interesse. Wenn dann wollen sie sämtliche Anteile an der Firma haben. Man wird ja nicht gezwungen seine Aktien zu verkaufen, sobald ein Delisting angekündigt wird. Man müsste danach natürlich Geduld aufbringen, bis der Firmenbesitzer zähneknirschend ein Abfindungsangebot unterbreitet.
 
aus der Diskussion: Kids Brands House N.V.
Autor (Datum des Eintrages): tzadoz2014  (30.01.20 10:11:51)
Beitrag: 752 von 1,222 (ID:62529422)
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