Theoretischer Fall: Anleger XY lebt zuvor in Land AT und ist nun nach Land D umgezogen. Anleger XY kommt nun endlich nach Jahren des Schiebens dazu die Quellensteuern der letzten 5 Jahre aus Dividendeneinkünften aus IT und PT zurückzufornern. Braucht Anleger XY eine Ansässigkeitsbescheinigung aus Land AT oder Land D? Eventuell kann hier jemand mit Expertenwissen helfen. |
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aus der Diskussion: | Quellensteuer retour |
Autor (Datum des Eintrages): | Kaufangebot (31.01.20 16:42:35) |
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