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Theoretischer Fall: Anleger XY lebt zuvor in Land AT und ist nun nach Land D umgezogen.

Anleger XY kommt nun endlich nach Jahren des Schiebens dazu die Quellensteuern der letzten 5 Jahre aus Dividendeneinkünften aus IT und PT zurückzufornern.

Braucht Anleger XY eine Ansässigkeitsbescheinigung aus Land AT oder Land D?

Eventuell kann hier jemand mit Expertenwissen helfen.
 
aus der Diskussion: Quellensteuer retour
Autor (Datum des Eintrages): Kaufangebot  (31.01.20 16:42:35)
Beitrag: 8 von 11 (ID:62545892)
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