Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]62545892[/posting]Ich bin zwar kein Profi,

vermute aber, daß Du nur die letzten 3 Jahre zurückforden kannst. Der Rest dürfte verjährt sein.

Was die Ansässigkeit betrifft, da sollte der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung entscheidend sein. Wenn Du Dir das für beide Wohnsitze mit einer Meldebescheinigung und Abmeldebescheinigung machen würdest, dann bist Du auf der sicheren Seite.
 
aus der Diskussion: Quellensteuer retour
Autor (Datum des Eintrages): carimba  (04.02.20 11:38:33)
Beitrag: 9 von 11 (ID:62574823)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE