Fenster schließen  |  Fenster drucken

1. Off-Topic:
Wie ändert man hier eigentlich den Titel bzw. den urprünglichen Text des Beitrags?
Ich würde gerne aus Split = Kapitalmaßnahme machen...

2.
Ich warte leider immer noch auf Antwort von Onvista.
V.a. auch wegen dem Einstandswert der "Jungen".

Das einzige was ich bis jetzt gehört habe:

"Bei der von Ihnen genannten Kapitalerhöhung handelt es sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln entspricht keinem Aktiensplit. Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmittelnist ist grundsätzlich steuerpflichtig.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir als reiner Onlinebroker ohne jegliche Beratungsleistungen keine steuerlichen Auskünfte geben können. Wir bitten Sie daher, diese speziellen Fragen von einem Steuerberater prüfen zu lassen."

Derweil habe ich noch ein wenig recherchiert:

Anscheinend gab es das Ganze schon mal. Und es wurde entschieden, dass die Steuer wohl zu unrecht war und man konnte sie sich zurückerstatten lassen.

https://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/euro-am-…

Leider kann ich die zitierten BMF-Schreiben nicht im Original auf der BMF-Seite finden (nur einen Ausschnitt aus WM_Arbeitskreis Kapitalmaßnahmen_Steuern_Agenda_20171113_Protokoll_Homepage-1.pdf), aber hier ein paar weitere Quellen:

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/631430/

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&c…

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&c…
 
aus der Diskussion: Air Liquid Kapitalertragssteuer wegen Split gerechtfertigt?
Autor (Datum des Eintrages): Chartie3D  (04.02.20 13:41:38)
Beitrag: 13 von 14 (ID:62576740)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE