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Ich gehe davon aus, hierbei sind Verluste aus Aktienverkäufen gemeint...allerdings besteht grundsätzlich natürlich keine Pflicht, solche anzugeben...ganz im Gegenteil, der Staat freut sich, wenn Verluste beim Steuerzahler bleiben und Gewinne korrekt versteuert werden, denn diese sind ausnahmslos immer anzugeben.
 
aus der Diskussion: Steuerfrage
Autor (Datum des Eintrages): Ascendor  (21.02.20 23:01:49)
Beitrag: 2 von 13 (ID:62754316)
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