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@gentleman: das ist genau der punkt, wenn man bescheißen will, ist dem mit dieser unternehmenskonstruktion
tuer und tor geoeffnet;
der nav wird also nach den richtlinien der evca vom vorstand berechnet; die frage in dem zusammenhang waere dann wohl, ob es eine kontrollinstanz gibt, die gegenprueft, ob diese richtlinien denn auch wirklich eingehalten wurden; macht das vielleicht die evca selber (lt evca-homepage ist die ubag zumindest mitglied) oder muesste ggf. die ag (sprich: wir, die aktionaere ), einen eigenen wirtschaftspruefer bestellen, was natuerlich niemand machen wuerde;
so gesehen laeft der vertrag letztendlich wohl darauf hinaus, dass die gmbh ( vorstaende) jaehrlich 2.5% eines betrages erhaelt, dessen hoehe sie nach richtlinien festsetzt, deren einhaltung niemand ueberprueft;
da koennen die aktionaere natuerlich ziemlich leicht ueber den tisch gezogen werden, falls die vorstaende
nicht serioes arbeiten;
ist wohl eine frage des vertrauens und da waere mir in dem zusammenhang ein bisschen kontrolle schon lieber;

nicht dass die vorstaende anlass bieten wuerden, mich an ihrer integritaet zweifeln zu lassen..


@hemmingway: also mit kosten der gmbh meine ich, was unter punkt 8.1der hv-einladung aufgefuehrt
wurde; u.a.:“ die gmbh erbringt dabei ihre leistungen im rahmen der ag-satzung nach freiem ermessen und ist,
wenn dies zweckmaessig erscheint, berechtigt, zur leistungserstellung dritte herbeizuziehen oder die leistungserbringung auf dritte zu uebertragen.“
die kosten, die der gmbh dadurch entstehen wuerden, kann sie ja nicht einfach 1:1 an die ag uebertragen, dann
waere der managementvertrag ja auch hinfaellig, sondern die muessen aus der aufwandentschaedigung beglichen werden; und wenn die gmbh nicht in etwas weiss, wie hoch diese entschaedigung ausfaellt, kann sie ja auch schlecht ihrer kosten kalkulieren;


mfg,drywater
 
aus der Diskussion: IMH - UBAG
Autor (Datum des Eintrages): drywater  (30.04.02 17:36:48)
Beitrag: 513 von 883 (ID:6304958)
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