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Der Termin am 30.4. wurde gestern abgesagt.
Ich habe mich beschwert, da es ein Eiltermin war, ohnehin schon aus 2019.
Richter halten sich nicht an Gesetze, denn ein Eiltermin müßte analog zu § 42 SGB I innerhalb von einem Monat erledigt werden.

Nein, nicht der Corona-Virus ist der Grund für die Absage. Sondern weil mein Anwalt - aus der Hauptsache, also nicht aus der Eilsache - eine Termin beim BSG an diesem Tag hat.
Isi
 
aus der Diskussion: Prozeßbeobachter gesucht
Autor (Datum des Eintrages): Isengrad  (20.03.20 07:04:05)
Beitrag: 33 von 73 (ID:63071920)
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