Auszug aus dem EmiProspekt 97 von der BB Biotech. In der Präsentation wird ja auf die Struktur mit Beispiel der BB Biotech hingewiesen. Genauso stelle ich mir das vor. Das ist fair und nachvollziehbar vor allem für Kleinaktionäre und hier wird wahrlich nicht geklotzt. Gruss phoenix Vermögensverwaltung, unter anderem ab Punkt... 8. Als Entschädigung für die Erfüllung der Tätigkeiten gemäß vorliegendem Vertrag entrichtet die Auftraggeberin der AMNV anteilsmäßig eine Grundgebühr und eine erfolgsabhängige Entschädigung (nachfolgend „Kommission“ genannt) nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: a) Die Grundgebühr beträgt 0,4 % des Aktienwertes der Muttergesellschaft BB Biotech AG, zahlbar jeweils alle drei Monate. Als Aktienwert gilt der aufgrund des Börsenschlußkurses des letzten Handelstages jeden dritten Monats errechnete Wert aller ausstehenden Aktien der BB Biotech AG. b) Die Kommission hängt von der jeweils dreimonatlich erreichten Wertsteigerung der Biotech-Aktien ab und wird dreimonatlich in Rechnung gestellt, erstmals per 31. 3. 1997. c) Diese Kommission ist nur dann geschuldet, wenn die Wertsteigerung der BB Biotech AG-Aktien dreimonatlich mindestens annualisierte 5 % erreicht hat. d) Erreicht die Wertsteigerung der BB Biotech AG-Aktien annualisiert 5–10 %, 10–15 % bzw. 15– 20%, so beträgt die Kommission 15 %, 20 % bzw. 25 % desjenigen Teils der Wertsteigerung, welcher die annualisierten Performance-Grenzen von 5, 10 bzw. 15 % übersteigt. Beträgt die Wertsteigerung der BB Biotech AG-Aktien mehr als 20 %, ist auf der diese Grenze überstei-genden Wertsteigerung keine weitere Kommission für die laufenden drei Monate geschuldet. Aufgrund dessen berechnet sich die Kommission als Prozentsatz des BB Biotech-Aktienwertes zu Beginn des Abrechnungszeitraums wie folgt: e) Beträgt die Wertsteigerung dreimonatlich weniger als annualisierte 5 %, so muß der Minder-ertrag in den folgenden drei Monaten ausgeglichen werden, bevor die vorstehende Kommissions-struktur zur Anwendung gelangt. Die Mindererträge mehrerer drei Monate werden addiert. f) Die vorgenannte Kommissionsstruktur basiert für die folgenden drei Monate immer auf der zuletzt bezahlten Kommissionsbasis. g) Wird während einer Abrechnungsperiode die Kapitalstruktur verändert oder Gewinn ausgeschüttet und vermehrt oder verringert sich dadurch der BB Biotech-Aktienwert oder der Börsenkurs dieser Aktien, so ist dieser Effekt für die Berechnung der Kommission anzupassen bzw. zu neutralisieren. Die auf dem eingebrachten beziehungsweise zurückgezogenen Betrag eingetretene Wertänderung wird verhältnismäßig auf die ganze Abrechnungsperiode umgerechnet. h) Endigt das Vertragsverhältnis während einer Abrechnungsperiode, so wird die eingetretene Wertsteigerung verhältnismäßig auf die ganze Abrechnungsperiode umgerechnet. Wertsteigerung dreimonatlich .............. 0,00% 1,23% 2,41% 3,56% 4,66% Wertsteigerung annualisiert . . .............. 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% Kommission dreimonatlich . . . .............. 0,00% 0,00% 0,19% 0,44% 0,75% |
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aus der Diskussion: | IMH - UBAG |
Autor (Datum des Eintrages): | phoenix (01.05.02 12:56:53) |
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