Fenster schließen  |  Fenster drucken

Auszug aus dem EmiProspekt 97 von der BB Biotech.
In der Präsentation wird ja auf die Struktur mit Beispiel
der BB Biotech hingewiesen.

Genauso stelle ich mir das vor.

Das ist fair und nachvollziehbar vor allem für Kleinaktionäre und hier wird wahrlich nicht geklotzt.

Gruss

phoenix


Vermögensverwaltung, unter anderem ab Punkt...

8. Als Entschädigung für die Erfüllung der Tätigkeiten gemäß vorliegendem Vertrag entrichtet die
Auftraggeberin der AMNV anteilsmäßig eine Grundgebühr und eine erfolgsabhängige
Entschädigung (nachfolgend „Kommission“ genannt) nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

a) Die Grundgebühr beträgt 0,4 % des Aktienwertes der Muttergesellschaft BB Biotech AG, zahlbar
jeweils alle drei Monate. Als Aktienwert gilt der aufgrund des Börsenschlußkurses des letzten
Handelstages jeden dritten Monats errechnete Wert aller ausstehenden Aktien der BB Biotech
AG.

b) Die Kommission hängt von der jeweils dreimonatlich erreichten Wertsteigerung der Biotech-Aktien
ab und wird dreimonatlich in Rechnung gestellt, erstmals per 31. 3. 1997.

c) Diese Kommission ist nur dann geschuldet, wenn die Wertsteigerung der BB Biotech AG-Aktien
dreimonatlich mindestens annualisierte 5 % erreicht hat.

d) Erreicht die Wertsteigerung der BB Biotech AG-Aktien annualisiert 5–10 %, 10–15 % bzw. 15–
20%, so beträgt die Kommission 15 %, 20 % bzw. 25 % desjenigen Teils der Wertsteigerung,
welcher die annualisierten Performance-Grenzen von 5, 10 bzw. 15 % übersteigt. Beträgt die
Wertsteigerung der BB Biotech AG-Aktien mehr als 20 %, ist auf der diese Grenze überstei-genden
Wertsteigerung keine weitere Kommission für die laufenden drei Monate geschuldet.
Aufgrund dessen berechnet sich die Kommission als Prozentsatz des BB Biotech-Aktienwertes
zu Beginn des Abrechnungszeitraums wie folgt:

e) Beträgt die Wertsteigerung dreimonatlich weniger als annualisierte 5 %, so muß der Minder-ertrag
in den folgenden drei Monaten ausgeglichen werden, bevor die vorstehende Kommissions-struktur
zur Anwendung gelangt. Die Mindererträge mehrerer drei Monate werden addiert.

f) Die vorgenannte Kommissionsstruktur basiert für die folgenden drei Monate immer auf der
zuletzt bezahlten Kommissionsbasis.

g) Wird während einer Abrechnungsperiode die Kapitalstruktur verändert oder Gewinn
ausgeschüttet und vermehrt oder verringert sich dadurch der BB Biotech-Aktienwert oder der
Börsenkurs dieser Aktien, so ist dieser Effekt für die Berechnung der Kommission anzupassen
bzw. zu neutralisieren.
Die auf dem eingebrachten beziehungsweise zurückgezogenen Betrag eingetretene
Wertänderung wird verhältnismäßig auf die ganze Abrechnungsperiode umgerechnet.

h) Endigt das Vertragsverhältnis während einer Abrechnungsperiode, so wird die eingetretene
Wertsteigerung verhältnismäßig auf die ganze Abrechnungsperiode umgerechnet.
Wertsteigerung dreimonatlich .............. 0,00% 1,23% 2,41% 3,56% 4,66%
Wertsteigerung annualisiert . . .............. 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00%
Kommission dreimonatlich . . . .............. 0,00% 0,00% 0,19% 0,44% 0,75%
 
aus der Diskussion: IMH - UBAG
Autor (Datum des Eintrages): phoenix  (01.05.02 12:56:53)
Beitrag: 517 von 883 (ID:6308856)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE