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[posting]63133537[/posting]hallo,
die Rechtsform hängt wegen der Kosten vom erwarteten Umsatz ab.

Aber es muß ein Sicherungsschein herausgegeben werden, wenn einzelne Reiseleistungen kombiniert werden. Und den gibt es nur bei großen Versicherungen, die dafür Umsätze/Bonität erwarten und solche Sicherungsscheine auch nicht einzeln, sondern nur in größerer Menge abgeben. Schließlich haftet die Versicherung, wenn das Vorhaben nicht klappt, z.B. Reisende sitzen bleiben.
Du bist per Gesetz Reiseveranstalter.

Viel Glück
 
aus der Diskussion: Welche Rechtsform für diese Geschäfts-Idee?
Autor (Datum des Eintrages): barbarossa2  (26.03.20 04:43:28)
Beitrag: 2 von 50 (ID:63133594)
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